„Hätten wir in der Bevölkerung die Impfquote unserer Pflegekräfte, läge die Pandemie längst hinter uns“

Zur Meldung des Sozialministeriums:
„Erste Bußgelder wegen Verstoß gegen die einrichtungsbezogene Impfpflicht verhängt/ Hunderte Verfahren eingeleitet“

Fokussierung auf vulnerable Gruppen ist eine „Insellösung“

 

Stuttgart, 27. Juni 2022. Die Diakonie Württemberg reagiert mit Unverständnis auf die harte Durchsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht, ohne dabei die Gesamtbevölkerung mit in die Pflicht zu nehmen. „Wir reden von insgesamt rund fünf Prozent ungeimpfter Pflegekräfte“, stellt Oberkirchenrätin Dr. Annette Noller, Vorstandsvorsitzende des Diakonischen Werks Württemberg, klar. „Es ist es richtig, unsere Bewohnerinnen und Bewohner und auch die Beschäftigten vor einer Ansteckung zu schützen“, sagt sie. Die Mehrzahl habe auch einen sehr guten Impfschutz durch Auffrischung und Booster, es gebe im Vergleich zur Gesamtbevölkerung keine schwerwiegendere Erkrankungen. „Wir werben weiter fürs Impfen in unserem Diensten und Einrichtungen, aber genauso wichtig ist es, die Gesamtbevölkerung in den Blick und in die Pflicht zu nehmen.“ Schließlich könnten auch gesunde Erwachsene schwer an Corona erkranken und andere anstecken. Die Fokussierung auf vulnerable Gruppen in den Einrichtungen sei eine Insellösung.

„Hätten wir in der Bevölkerung die Impfquote unserer Pflegenden, läge die Pandemie längst hinter uns“, sagt Dr. Kornelius Knapp, Vorstand Sozialpolitik im Diakonischen Werk Württemberg. Das steigende Infektionsgeschehen in der Gesamtbevölkerung führe zu Ansteckungen von – auch geimpften – Mitarbeitenden und der Bewohnerschaft von Einrichtungen. Durch private Begegnungen und Besuche bestehe weiterhin ein großes Risiko. Also müsse der Impfschutz in der Bevölkerung durch flächendeckende Impfangebote erhöht werden.

Weitere Kritik der Diakonie Württemberg: In der Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht gibt es nach wie vor kein einheitliches Verfahren in den einzelnen Landkreisen. Die Heime haben keine Handlungssicherheit, auch weil ungeimpfte Beschäftigte bei Bußgeldandrohung kurzfristig kündigen könnten.

Die Diakonie Württemberg setzt zur Vermeidung von Infektionen mit dem Corona-Virus auf ein stringentes Testkonzept in den Einrichtungen. Dies gilt für Bewohnerinnen und Bewohner, Mitarbeitenden und Besucher. „Deshalb brauchen wir eine flächendeckende Möglichkeit, sich im Rahmen der Bürgertestung weiterhin kostenlos testen zu lassen“, sagt Vorstandsvorsitzende Noller. Die Gleichbehandlung der Dienste und Einrichtungen für Menschen mit Behinderung sei auf alle Fälle sicherzustellen.

 

Das Diakonische Werk Württemberg

Die Diakonie Württemberg ist die soziale Arbeit der Evangelischen Landeskirche in Württemberg und der Freikirchen. Das Diakonische Werk Württemberg mit Sitz in Stuttgart ist ein Dachverband für 1.400 Einrichtungen mit fast 50.000 hauptamtlichen und 35.000 ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern. Sie begleiten Kinder, Jugendliche und Familien, Menschen mit Behinderungen, alte und pflegebedürftige Menschen, Arbeitslose, Wohnungslose, Überschuldete und andere Arme, Suchtkranke, Migranten und Flüchtlinge sowie Mädchen und Frauen in Not. Täglich erreicht die württembergische Diakonie über 200.000 Menschen. Das Diakonische Werk Württemberg ist ebenfalls Landesstelle der Internationalen Diakonie, Brot für die Welt, Diakonie Katastrophenhilfe und Hoffnung für Osteuropa.

 

Bundesweit sind rund 525.000 hauptamtlich Mitarbeitende und etwa 700.000 freiwillig Engagierte in der Diakonie aktiv. Der evangelische Wohlfahrtsverband betreut und unterstützt jährlich mehr als zehn Millionen Menschen in Deutschland.

Rechtliche und organisatorische Klarheit gefordert

Zur Umsetzung der Impfpflicht sind noch viele Fragen offen


Stuttgart, 
18. Januar 2022. Die berufsbezogene Impfpflicht für Mitarbeitende des Gesundheitswesens, die zum 15. März starten soll, lässt nach Ansicht der Diakonie Württemberg noch viele Fragen offen. „Die Impfplicht ist wichtige und unverzichtbare Maßnahme im Kampf gegen das Corona Virus. Allerdings fordern wir eine konkretere Vorgabe zur Umsetzung vom Gesetzgeber“, sagt Oberkirchenrätin Dr. Annette Noller, Vorstandsvorsitzende des Diakonischen Werks Württemberg. So sei beispielsweise unklar, was zu tun sei, wenn die Versorgung in einzelnen Bereichen nicht mehr mit immunisiertem Personal aufrecht erhalten werden oder der von der öffentlichen Hand erteilte Versorgungsauftrag nicht mehr wahrgenommen werden könne.

Weiterlesen

Impfpflicht nur für Beschäftigte im Gesundheitswesen greift zu kurz

Verantwortung in der Pandemie gemeinsam tragen


Stuttgart, 13. Dezember 2021.
Die heute vom Bundestag verabschiedete und vom Bundesrat beschlossene Änderung zum Infektionsschutzgesetz greift für die Diakonie Württemberg zu kurz Zur Entlastung der dort Beschäftigten und zum Schutz vor allem alter und kranker Menschen brauche es den solidarischen Akt der Impfung der ganzen Bevölkerung.. „Das Infektionsgeschehen führt Mitarbeitende in Kliniken, Pflegeheimen, BehindertenhilfeEinrichtungen und auch unseren Diakonie– und Sozialstationen an den Rand der Belastungsgrenze“, stellt Oberkirchenrätin Dr. Annette Noller, Vorstandsvorsitzende des Diakonischen Werks Württemberg, fest. Weil alle Zusammenkünfte potenzielle Infektionsherde seien, reiche eine Impfpflicht nur für das Gesundheitswesen nicht aus.

Weiterlesen

Bei Impfpflicht das gesamte Gesundheitswesen bedenken

Fachverbände: Verkürzung auf die Altenhilfe führt zu Stigmatisierungen

Stuttgart, 24. November 2021. Die Forderung nach einer Impfpflicht im Gesundheitswesen hebt besonders auf die Beschäftigten in der Altenhilfe ab. „Diese Betonung greift zu kurz und stigmatisiert unsere Mitarbeitenden in der Altenhilfe als Verursacher für das pandemische Geschehen,“, sagt Dr. Eberhard Goll, Vorsitzender des Württembergischen Evangelischen Fachverbands für Altenhilfe im Diakonischen Werk Württemberg. Er bezieht sich auch auf die Forderung der Ministerpräsidentenkonferenz am vergangenen Donnerstag.

Es suggeriere, dass ausschließlich das Pflegepersonal in den Einrichtungen eine Gefahr für die vulnerablen Personengruppen darstellt. „Diese gezielte Forderung verkennt die Tatsache, dass das Gesundheitswesen aus weiteren Berufsgruppen besteht, die ebenso an der Versorgung der gefährdeten Personengruppe beteiligt sind: Therapeuten, Gutachter der Krankenkassen, Hausärzte, Verwaltungsangestellte, Reinigungskräfte oder medizinische Fachangestellte, öffentlicher Gesundheitsdienst und Rettungsdienste. Es muss eine klare und eindeutige Beschreibung der zur Impfung verpflichteten Personengruppe geben.“

Goll fordert auch eine Klärung, unter welchen Bedingungen Mitarbeitende zwischen Erst- und Zweitimpfung arbeiten können. Übergangsfristen bis zur vollständigen Immunisierung müssten möglich sein. „Die Einrichtungen müssen rechtssichere Personalentscheidungen treffen können.“ Auch seien zu erwartende Lücken in der Versorgung und der wirtschaftliche Aufwand durch freigestellte oder kündigende Mitarbeitende mitzubedenken und zu regeln. „Hier muss der Rettungsschirm greifen.“

„Die Corona-Pandemie hat gezeigt, wie unverzichtbar das große Engagement des Pflegepersonals in stationären und ambulanten Angeboten der Altenhilfe ist“, so Jochen Schnizler, Vorsitzender des Evangelischen Landesverbands für Diakonie-Sozialstationen in Württemberg. Sie seien einem höheren Risiko ausgesetzt, sich selbst zu infizieren. Auch er sagt: „Eine Impfpflicht ist nur dann sinnvoll, wenn sie mindestens für alle Beschäftigten im Gesundheitswesen gilt., Eine Impfverpflichtung ausschließlich für Pflegekräfte der Altenhilfe lehnen wir entschieden ab.“