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Diakonie-Sozialstationen zukunftsfähig machen

Die Situation bei Personal und Finanzen fordert die Diakonie-Sozialstationen weiterhin heraus.

„Gemeinsam mit allen Akteuren müssen wir für Rahmenbedingungen kämpfen, die wieder mehr Zeit für die Menschen ins System bringt und eine gute Pflege, Hauswirtschaft und Versorgung ermöglichen. Dazu braucht es dringend finanzielle Mittel und weitere Maßnahmen zur Entbürokratisierung. Auch eine stetige Dynamisierung der Leistungen der Pflegeversicherung muss mit Blick auf die steigenden Kosten unbedingt erfolgen“, sagte Jochen Schnizler, Vorsitzender des Evangelischen Landesverbands für Diakonie-Sozialstationen in Württemberg bei dessen Mitgliederversammlung.

Diakonie-Sozialstationen sind nach Worten Schnizlers von den Kostensteigerungen im Bereich Treibstoffe, Energie und Verbrauchsgüter stark betroffen. „Die Kostenträger haben eine außerordentliche Vergütungserhöhung abgelehnt. Unvorhergesehene Preis-steigerungen gehören aus Sicht der Kassen zum üblichen Unternehmerrisiko.“

Dazu kämen tarifliche Mehrkosten, die nicht refinanziert sind zum Beispiel für die Einspringprämie. „Die hohe Ausfallquote und der damit verbundene finanzielle Aufwand tragen zu einer weiteren Verschlechterung der Situation bei.“ Es bleibe abzuwarten wie sich die wirtschaftlichen Ergebnisse der Diakonie-Sozialstationen im Jahr 2022 entwickeln. Einzelne Träger hätten bereits wirtschaftliche Schwierigkeiten gemeldet.

Der Corona-Rettungsschirm ist zum 30. Juni 2022 ausgelaufen. Immerhin gebe es in der Pflegeversicherung und in der häuslichen Krankenpflege abrechenbare Zuschläge für Masken. Außerdem sei der Infektionszuschlag eine weitere wichtige Finanzierungsquelle für den erhöhten Aufwand. Die zum Herbst 2022 wieder ausgeweiteten Testpflichten sorgten immer wieder für Unmut bei den Beschäftigten und auch bei den Diakonie-Sozialstationen. Immerhin scheine die Finanzierung weiterhin gesichert zu sein. Zur Umsetzung der einrichtungsbezogenen Impfpflicht fordert Schnizler klare Aussagen.

Ein Problem seien auch die bei vielen Diakonie-Sozialstationen recht hohen Personal-Ausfallquoten. „Die hohen Ausfallzeiten führen bei Diakonie-Sozialstationen teilweise zu erheblichen wirtschaftlichen Problemen. Gleichzeitig wird das im Dienst befindliche Personal noch mehr belastet.“

Der Landesverband wirbt zur Stärkung der häuslichen Pflege und zur Personalgewinnung auf Messen und neu auch in den Sozialen Medien; auf der Homepage gibt es eine Stellenbörse. Außerdem beschäftigt sich eine Arbeitsgruppe unter dem Titel „Strukturen 2027“ mit der Zukunft der Diakonie-Sozialstationen. Weitere Themen, die der Landesverband bearbeitet sind das Hinweisgeberschutzgesetz (EU-Whistleblower-Richtlinie), die Telematikinfrastruktur, das neue Gemeinnützigkeitsrecht sowie der Umgang mit Erlösen aus der Treibhausgasquote bei E-Autos. Außerdem gibt es Fort- und Weiterbildungen, etwa zur Pflegeberatung und Angebote zum fachlichen Austausch.

Als neue Geschäftsführerin des Landesverbands hat Andrea Kühn begonnen. Sie ist Sibylle Arndts Nachfolgerin, diese wird von Jochen Schnizler mit einem herzlichen Dank verabschiedet.

Rechtliche und organisatorische Klarheit gefordert

Zur Umsetzung der Impfpflicht sind noch viele Fragen offen


Stuttgart, 
18. Januar 2022. Die berufsbezogene Impfpflicht für Mitarbeitende des Gesundheitswesens, die zum 15. März starten soll, lässt nach Ansicht der Diakonie Württemberg noch viele Fragen offen. „Die Impfplicht ist wichtige und unverzichtbare Maßnahme im Kampf gegen das Corona Virus. Allerdings fordern wir eine konkretere Vorgabe zur Umsetzung vom Gesetzgeber“, sagt Oberkirchenrätin Dr. Annette Noller, Vorstandsvorsitzende des Diakonischen Werks Württemberg. So sei beispielsweise unklar, was zu tun sei, wenn die Versorgung in einzelnen Bereichen nicht mehr mit immunisiertem Personal aufrecht erhalten werden oder der von der öffentlichen Hand erteilte Versorgungsauftrag nicht mehr wahrgenommen werden könne.

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Bei Impfpflicht das gesamte Gesundheitswesen bedenken

Fachverbände: Verkürzung auf die Altenhilfe führt zu Stigmatisierungen

Stuttgart, 24. November 2021. Die Forderung nach einer Impfpflicht im Gesundheitswesen hebt besonders auf die Beschäftigten in der Altenhilfe ab. „Diese Betonung greift zu kurz und stigmatisiert unsere Mitarbeitenden in der Altenhilfe als Verursacher für das pandemische Geschehen,“, sagt Dr. Eberhard Goll, Vorsitzender des Württembergischen Evangelischen Fachverbands für Altenhilfe im Diakonischen Werk Württemberg. Er bezieht sich auch auf die Forderung der Ministerpräsidentenkonferenz am vergangenen Donnerstag.

Es suggeriere, dass ausschließlich das Pflegepersonal in den Einrichtungen eine Gefahr für die vulnerablen Personengruppen darstellt. „Diese gezielte Forderung verkennt die Tatsache, dass das Gesundheitswesen aus weiteren Berufsgruppen besteht, die ebenso an der Versorgung der gefährdeten Personengruppe beteiligt sind: Therapeuten, Gutachter der Krankenkassen, Hausärzte, Verwaltungsangestellte, Reinigungskräfte oder medizinische Fachangestellte, öffentlicher Gesundheitsdienst und Rettungsdienste. Es muss eine klare und eindeutige Beschreibung der zur Impfung verpflichteten Personengruppe geben.“

Goll fordert auch eine Klärung, unter welchen Bedingungen Mitarbeitende zwischen Erst- und Zweitimpfung arbeiten können. Übergangsfristen bis zur vollständigen Immunisierung müssten möglich sein. „Die Einrichtungen müssen rechtssichere Personalentscheidungen treffen können.“ Auch seien zu erwartende Lücken in der Versorgung und der wirtschaftliche Aufwand durch freigestellte oder kündigende Mitarbeitende mitzubedenken und zu regeln. „Hier muss der Rettungsschirm greifen.“

„Die Corona-Pandemie hat gezeigt, wie unverzichtbar das große Engagement des Pflegepersonals in stationären und ambulanten Angeboten der Altenhilfe ist“, so Jochen Schnizler, Vorsitzender des Evangelischen Landesverbands für Diakonie-Sozialstationen in Württemberg. Sie seien einem höheren Risiko ausgesetzt, sich selbst zu infizieren. Auch er sagt: „Eine Impfpflicht ist nur dann sinnvoll, wenn sie mindestens für alle Beschäftigten im Gesundheitswesen gilt., Eine Impfverpflichtung ausschließlich für Pflegekräfte der Altenhilfe lehnen wir entschieden ab.“