Was ist unter Pflegeberatung zu verstehen
Als Kundin oder Kunde einer Diakonie-Sozialstation haben Sie die Möglichkeit, sich Tipps und Informationen rund um Pflege und Betreuung einzuholen. Die Pflegeberatung sichert die Qualität der häuslichen Pflege.
Die examinierten Pflegefachkräfte greifen Fragen auf, die es zu Pflegethemen gibt wie Sturzprophylaxe, Begleitung von Menschen mit Demenz, Einsatz von Pflegehilfsmitteln, Entlastung pflegender Angehöriger, Hilfe beim Essen reichen, Informationen zu Leistungsansprüchen, Vermittlung zusätzlicher Dienstleistungsangebote wie Essen auf Rädern. Es werden Kontakte zu Besuchsdiensten von Krankenpflegevereinen und Kirchengemeinden vermittelt.
Ziel ist, gemeinsam passende Lösungen für Ihre Situation daheim zu entwickeln. Eine kontinuierliche Pflegeberatung hilft, das häusliche Pflegesetting zu stärken, so dass Sie lange in der vertrauen Umgebung bleiben können. Diese Pflegeberatung kann von Ihrer Pflegekasse über eine individuelle Schulung nach § 45 SGB XI finanziert werden.
Pflegebedürftige Personen, die Pflegegeld beziehen und keinen ambulanten Dienst in Anspruch nehmen, müssen je nach Pflegegrad halbjährlich (bei den Pflegegraden 2 und 3) bzw. vierteljährlich (bei den Pflegegraden 4 und 5) eine Beratung nach § 37 Abs. 3 SGB XI abrufen. Diese Beratung können insbesondere Pflegefachkräfte der Diakonie-Sozialstationen durchführen. Bei Nichtinanspruchnahme dieser Pflegeberatung kann die Pflegekasse die Geldleistung kürzen bzw. einstellen. Bitte sprechen Sie dazu die Diakonie-Sozialstation an.