Angebote zur Unterstützung im Alltag (Pflegeversicherung § 45 a SGB XI)

Für die Unterstützung im Alltag stellt die Pflegekasse monatlich einen Betrag von € 125 zur Verfügung. Dieser Betrag steht pflegebedürftigen Personen zu, denen ein Pflegegrad zugesprochen wurde. Die Diakonie-Sozialstation rechnet diesen Betrag direkt mit der Pflegekasse ab, eine Barauszahlung sieht der Gesetzgeber nicht vor.

Der Betrag kann genutzt werden, wenn er zweckgebunden eingesetzt wird, z. B. werden damit pflegende Angehörige entlastet, die ambulante Pflege wird ergänzt, die Selbstständigkeit und Selbstbestimmung der pflegebedürftigen Personen wird aktiv gestärkt und gewahrt.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Diakonie-Sozialstationen unterstützen pflegebedürftige Personen mit verschiedenen Angeboten ihren Alltag besser zu meistern. Dazu gehören:

  • Gespräche führen
  • kleine Handreichungen erbringen
  • Erbringung haushaltsnaher Dienstleistungen, Besorgungen usw.