Impfpflicht nur für Beschäftigte im Gesundheitswesen greift zu kurz

Verantwortung in der Pandemie gemeinsam tragen


Stuttgart, 13. Dezember 2021.
Die heute vom Bundestag verabschiedete und vom Bundesrat beschlossene Änderung zum Infektionsschutzgesetz greift für die Diakonie Württemberg zu kurz Zur Entlastung der dort Beschäftigten und zum Schutz vor allem alter und kranker Menschen brauche es den solidarischen Akt der Impfung der ganzen Bevölkerung.. „Das Infektionsgeschehen führt Mitarbeitende in Kliniken, Pflegeheimen, BehindertenhilfeEinrichtungen und auch unseren Diakonie– und Sozialstationen an den Rand der Belastungsgrenze“, stellt Oberkirchenrätin Dr. Annette Noller, Vorstandsvorsitzende des Diakonischen Werks Württemberg, fest. Weil alle Zusammenkünfte potenzielle Infektionsherde seien, reiche eine Impfpflicht nur für das Gesundheitswesen nicht aus.

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